Das Gewässerschutzgesetz wird heute hinsichtlich der ökologischen Ziele unzureichend umgesetzt. Die angestrebte biologische Vielfalt im Unterlauf der Stauwerke wird nicht erreicht. Die Kantone sollen deshalb den Vollzug so gestalten, dass die Restwasserführung die ökologischen Ziele sicherstellen kann. Entsprechende Massnahmen verlangen mehr Wasser und reduzieren die Stromproduktion.
Der heutige Vollzug der Restwasserbestimmungen sorgt nicht für jene ökologischen Bedingungen, die zum Erhalt der biologischen Vielfalt in den Restwasserstrecken nötig sind. In Rücksicht auf die wirtschaftlichen Interessen werden zu oft Minimalvorschriften umgesetzt und Ausnahmeregelungen erlassen. In Flüssen mit ungenügender Geschiebedynamik verfestigt sich der Gewässergrund und er verliert seine Eignung als Laichsubstrat. Natürliche Hochwasser können den von Feinsedimenten verstopften Porenraum nicht mehr genügend durchspülen, und die Sauerstoffzufuhr nimmt ab. Konstant fliessende Restwassermengen vermögen die Vielfalt von Habitaten und Lebewesen nicht wiederherzustellen. Eine natürliche Situation liesse sich durch sporadische grosse Überschwemmungen und mehr zeitliche und räumliche Variabilität des Abflusses schaffen. Künstliche Hochwasser und Massnahmen zum Management der Geschiebefracht rücken deshalb immer stärker in den Fokus. Die Erneuerung der Konzessionen ist zu nutzen, um die ökologischen Bedingungen zu optimieren. Entsprechende Massnahmen haben Folgen für die Stromproduktion und beeinflussen deshalb auch die Zielerreichung der Energiestrategie 2050.